Tipps zur Vorbereitung
auf die Begutachtung
Bei den Begutachtungen kommt es immer wieder zu Problemen, denn
sie erfolgen nach engen, einheitlichen Maßgaben und oft unter
Zeitdruck.
Die Begutachtung ist oft nicht viel mehr als eine Momentaufnahme,
bei der der MDK-Mitarbeiter leicht ein falsches Bild von der
tatsächlichen Situation eines Pflegebedürftigen erhalten kann.
Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch des Gutachters
gründlich vorzubereiten, denn von seiner Einschätzung hängt es
maßgeblich ab, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Leistungen
gewährt.
Wie man sich darauf vorbereiten kann und worauf man achten sollte
zeigen folgende Tipps:
– Es ist sinnvoll, über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen
alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigten Zeiten
festzuhalten.
– Pflegetagebücher - wie sie von einigen Kassen angeboten werden,
erleichtern diese Arbeit. Darin sollte die genau zeitliche
Ermittlung des täglichen Pflegebedarfs, sowie der
hauswirtschaftliche Hilfebedarf bis auf das kleinste Detail
aufgeführt werden.
– Wenn der MDK prüft, sollten alle relevanten Unterlagen und
Berichte von Ärzten und Pflegediensten sowie Bescheinigungen
anderer Sozialleistungsträger , benötigte Medikamente und der
Hilfsmittel ( Pflegebett, Gehhilfe, Toilettenstuhl, Hausnotruf,
Inkontinenzeinlagen .... ) bereit liegen.
– Es sollte möglichst auch die Pflegeperson beim
Begutachtungstermin anwesend sein. Wird der Pflegebedürftige
bereits durch einen ambulanten Dienst betreut, sollte möglichst
auch ein Mitarbeiter des Dienstes bei der Begutachtung dabei sein.
– Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen wissen, das bei der
Begutachtung auch sehr intime Dinge, zum Beispiel zur
Körperpflege, abgefragt werden. Vielen Betroffenen ist es
peinlich, einem fremden Menschen darüber Auskunft zu geben. Oft
kommt es vor, das sie ihre Situation besser darstellen, als sie
wirklich ist ( "so schlecht geht es mir gar nicht "), Es ist
deshalb sehr wichtig, die Fragen des Gutachters wahrheitsgemäß zu
beantworten. Sonst besteht die Gefahr, das Pflegebedürftige sich
um Leistungen bringen, die ihnen laut Gesetz zustehen.
– Bei verwirrten Pflegebedürftigen können korrekte Angaben zum
Hilfebedarf eigentlich nur von der Pflegeperson kommen. Oft fällt
es dieser aber schwer, in Gegenwart des Pflegebedürftigen dazu
offen Auskunft zu geben. Deshalb ist es wichtig zu wissen : - Der
Gutachter muss die Pflegeperson auch alleine anhören. Wenn dazu zu
Hause keine Möglichkeit besteht, kann ein zusätzliches Gespräch,
beispielsweise in der MDK-Geschäftsstelle, vereinbart werden.
– Werden Sie selbst aktiv, wenn Sie merken, das der Gutachter
nicht nach allen relevanten Pflegetätigkeiten fragt. Der MDK muss
auch feststellen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur
Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der
Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen
Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Ansprüche
auf Leistungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation müssen
gegenüber der Krankenkasse (nicht Pflegekasse) geltend gemacht
werden.
– Sollte der Gutachter bei der zeitlichen Einschätzung des
Hilfebedarfes von der des pflegenden Angehörigen oder
Pflegebedürftigen abweichen, ist er verpflichtet, die Gründe dafür
zu nennen.
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