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Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung

Bei den Begutachtungen kommt es immer wieder zu Problemen, denn sie erfolgen nach engen, einheitlichen Maßgaben und oft unter Zeitdruck.
Die Begutachtung ist oft nicht viel mehr als eine Momentaufnahme, bei der der MDK-Mitarbeiter leicht ein falsches Bild von der tatsächlichen Situation eines Pflegebedürftigen erhalten kann.
Umso wichtiger ist es, sich auf den Besuch des Gutachters gründlich vorzubereiten, denn von seiner Einschätzung hängt es maßgeblich ab, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Leistungen gewährt.
Wie man sich darauf vorbereiten kann und worauf man achten sollte zeigen folgende Tipps:

– Es ist sinnvoll, über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigten Zeiten festzuhalten.

– Pflegetagebücher - wie sie von einigen Kassen angeboten werden, erleichtern diese Arbeit. Darin sollte die genau zeitliche Ermittlung des täglichen Pflegebedarfs, sowie der hauswirtschaftliche Hilfebedarf bis auf das kleinste Detail aufgeführt werden.

– Wenn der MDK prüft, sollten alle relevanten Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten sowie Bescheinigungen anderer Sozialleistungsträger , benötigte Medikamente und der Hilfsmittel ( Pflegebett, Gehhilfe, Toilettenstuhl, Hausnotruf, Inkontinenzeinlagen .... ) bereit liegen.

– Es sollte möglichst auch die Pflegeperson beim Begutachtungstermin anwesend sein. Wird der Pflegebedürftige bereits durch einen ambulanten Dienst betreut, sollte möglichst auch ein Mitarbeiter des Dienstes bei der Begutachtung dabei sein.

– Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen wissen, das bei der Begutachtung auch sehr intime Dinge, zum Beispiel zur Körperpflege, abgefragt werden. Vielen Betroffenen ist es peinlich, einem fremden Menschen darüber Auskunft zu geben. Oft kommt es vor, das sie ihre Situation besser darstellen, als sie wirklich ist ( "so schlecht geht es mir gar nicht "), Es ist deshalb sehr wichtig, die Fragen des Gutachters wahrheitsgemäß zu beantworten. Sonst besteht die Gefahr, das Pflegebedürftige sich um Leistungen bringen, die ihnen laut Gesetz zustehen.

– Bei verwirrten Pflegebedürftigen können korrekte Angaben zum Hilfebedarf eigentlich nur von der Pflegeperson kommen. Oft fällt es dieser aber schwer, in Gegenwart des Pflegebedürftigen dazu offen Auskunft zu geben. Deshalb ist es wichtig zu wissen : - Der Gutachter muss die Pflegeperson auch alleine anhören. Wenn dazu zu Hause keine Möglichkeit besteht, kann ein zusätzliches Gespräch, beispielsweise in der MDK-Geschäftsstelle, vereinbart werden.

– Werden Sie selbst aktiv, wenn Sie merken, das der Gutachter nicht nach allen relevanten Pflegetätigkeiten fragt. Der MDK muss auch feststellen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Ansprüche auf Leistungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation müssen gegenüber der Krankenkasse (nicht Pflegekasse) geltend gemacht werden.

– Sollte der Gutachter bei der zeitlichen Einschätzung des Hilfebedarfes von der des pflegenden Angehörigen oder Pflegebedürftigen abweichen, ist er verpflichtet, die Gründe dafür zu nennen.

 

 


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