Was bedeutet
Kombination ?
Falls der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht
ausgeschöpft wird, können die Pflegekassen gegebenenfalls ein
anteiliges Pflegegeld gewähren.
Voraussetzung hierfür ist, dass außer den Mitarbeiter(inne)n des
Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B.
eine Angehörige oder ein Nachbar, Freunde ), die den restlichen
Hilfebedarf abdeckt.
Beispiel:
Ein Versicherter in Pflegestufe II hat Anspruch auf
Pflegesachleistungen im Wert von 921,00 EUR oder auf ein
monatliches Pflegegeld in Höhe von 410,00 EUR.
In einem Monat werden Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von
414,45 EUR ( = 45% von 921,00 EUR) beansprucht.
Für die selbst sichergestellte Pflege können die Pflegekassen nun
ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 225,50 EUR ( = 55% von
410,00 EUR) zur Verfügung stellen.
Wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden, so sorgen Sie
dafür, dass Sie Kombinationsleistung erhalten. Auch wenn es oft
nur ein paar Euro sind, es sollte doch nichts verschenkt werden,
oder ?
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