Grundpflege :
Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege, sind Maßnahmen, welche der
Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, selbstständig durchführen
könnte.
Dies kann mit Unterstützung, unter Anleitung oder als vollständige
Übernahme durch eine Pflegekraft erfolgen.
Zum Beispiel :
– Morgen - / Abendtoilette
– Haar - und / oder Nagelpflege
– Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
– Stomaversorgung
– Verabreichung von Sondennahrung
– Betten, Lagern, Mobilisieren
– und vieles mehr
Hauswirtschaftliche Versorgung
– Einkaufen
– Waschen der Kleidung und Wäsche
– Zubereiten der Mahlzeiten
– Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
– Reinigen des Lebensbereiches
– und vieles mehr
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