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               Grundpflege : 
               
              Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege, sind Maßnahmen, welche der 
              Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, selbstständig durchführen 
              könnte. 
              Dies kann mit Unterstützung, unter Anleitung oder als vollständige 
              Übernahme durch eine Pflegekraft erfolgen. 
               
              Zum Beispiel : 
               
              – Morgen - / Abendtoilette 
              – Haar - und / oder Nagelpflege  
              – Hilfe beim Aufsuchen der Toilette 
              – Stomaversorgung 
              – Verabreichung von Sondennahrung 
              – Betten, Lagern, Mobilisieren 
              – und vieles mehr 
              
              Hauswirtschaftliche Versorgung
  
              – Einkaufen 
              – Waschen der Kleidung und Wäsche 
              – Zubereiten der Mahlzeiten 
              – Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung 
              – Reinigen des Lebensbereiches 
              – und vieles mehr 
  
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