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               Was bedeutet Pflegegeld 
              ? 
               
              Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst 
              sicherstellen (z.B. durch Angehörige oder Nachbarn, Freunde), 
              können sich alternativ zur Pflegesachleistung für die monatliche 
              Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden. 
               
              Im Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor, in 
              regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen 
              Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. 
               
              Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen 
              damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der 
              Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig 
              erkannt werden.  
              Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse. 
               
              Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeeinsätze 
              sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt: 
               
              Stufe 1 – 205 Euro 
              Stufe 2 – 410 Euro 
              Stufe 3 – 665 Euro 
  
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