Was bedeutet Pflegegeld
?
Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst
sicherstellen (z.B. durch Angehörige oder Nachbarn, Freunde),
können sich alternativ zur Pflegesachleistung für die monatliche
Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden.
Im Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor, in
regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen
Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.
Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen
damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der
Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig
erkannt werden.
Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.
Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeeinsätze
sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
Stufe 1 – 205 Euro
Stufe 2 – 410 Euro
Stufe 3 – 665 Euro
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