Ambulanter Pflegedienst Hygieia GbR


 

Kombileistung


 

Was sind Sachleistung ?

Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden.
Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.

Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen :

Stufe 1 – 384, 00 Euro
Stufe 2 – 921, 00 Euro
Stufe 3 – 1432,00 Euro

Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich ausgedehnt werden.

 


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