Was sind Sachleistung ?
Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen
Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind,
gepflegt werden.
Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die
Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in
den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und
hauswirtschaftliche Versorgung.
Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer
vertrauten Umgebung zu bleiben.
Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekasse monatlich
maximal folgende Beträge in Rechnung stellen :
Stufe 1 – 384, 00 Euro
Stufe 2 – 921, 00 Euro
Stufe 3 – 1432,00 Euro
Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich
hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit
übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR
monatlich ausgedehnt werden.
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